Abhängig vom individuellen Versicherungsvertrag erstatten private Krankenversicherer bei Vorliegen einer Indikation für die Psychotherapie die Kosten ganz oder teilweise. Teilweise ist die Kostenerstattung für eine Psychotherapie durch den Versicherungsvertrag auch ausgeschlossen. Die Beihilfe erstattet üblicherweise anteilig die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung. Die Kosten richten sich dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Aktuell wird der 3,0 fache Satz erhoben. Es wird daher darauf hingewiesen, dass der Patient/die Patientin vor dem Erstgespräch bzw. vor Beginn der Psychotherapie sicherstellen sollte, ob und in welchem Umfang der private Krankenversicherer und/oder die Beihilfestelle die Kosten der Psychotherapie übernehmen und ob zuvor ein entsprechender Antrag notwendig ist.
Selbstverständlich können Sie sich auch dafür entscheiden, die Kosten für die Psychotherapie selbst zu tragen. Die Berechnung des Honorars erfolgt dann ebenfalls anhand der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Als Elternzeitvertretung von Frau Kirchberg kann ich aktuell auch gesetzlich versicherte Patienten aufnehmen. Wir führen eine Warteliste. Bitte melden Sie sich per Mail an Hanna.Ferber@psychotherapieferber.de zur Anmeldung.
© Hanna Ferber. Alle Rechte vorbehalten.
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