Kosten
Privatversicherte und Beihilfeberechtigte
Ob und in welchem Umfang Ihre private Krankenversicherung die Kosten einer Psychotherapie übernimmt, hängt von den Bedingungen Ihres individuellen Versicherungsvertrags ab.
Die Beihilfe übernimmt die Kosten einer Psychotherapie in der Regel anteilig. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Aktuell wird der 3,0-fache Satz berechnet.
Ich empfehle Ihnen, bereits vor dem Erstgespräch bei Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. Ihrer Beihilfestelle zu klären, ob und in welchem Umfang die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung übernommen werden und ob hierfür vor Beginn der Behandlung ein Antrag oder eine Genehmigung erforderlich ist.
Selbstzahler
Selbstverständlich können Sie die Kosten für die Psychotherapie auch selbst übernehmen. Die Abrechnung erfolgt ebenfalls auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Eine Psychotherapie als Selbstzahler bietet den Vorteil, dass die Behandlung unabhängig von den Erstattungsbedingungen einer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle erfolgen kann.
Gesetzlich Versicherte
Auch in meiner Privatpraxis kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Kostenübernahme durch Ihre gesetzliche Krankenkasse möglich sein.
Hierfür besteht die Möglichkeit des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens nach § 13 Abs. 3 SGB V. Dieses Verfahren kommt insbesondere dann in Betracht, wenn Sie zeitnah einen Therapieplatz benötigen, aber trotz nachweislicher Suche keinen geeigneten Therapieplatz bei einer kassenzugelassenen psychotherapeutischen Praxis finden konnten. Gerne unterstütze ich Sie in der Beantragung des Kostenerstattungsverfahrens bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.

